
Hi freaks das hier ist ien zeitungsartikel aus der RUNDSCHAU KLN
checkt das ab ...


"Hausbesitzer haben kapituliert"
von Gregor Timmer

Die mutwillige Verschandelung von Wohnhusern und ffentlichen Gebuden
durch sogenannte "Graffiti-Sprhereien" ist offenbar nicht zu stoppen. Der
Klner Haus- und Grundbesitzerverein beklagt eine "explosionsartige Zunahme"
der Sachbeschdigungen. Doch obwohl in einigen Stadtteilen inzwischen nahezu
jedes Haus besprht ist, gehen bei der Polizei monatlich im Schnitt nur 57
Anzeigen ein. Dies ist nach Einschtzung des Vorsitzenden des Haus- und
Grundbesitzvereins, Hanns Schaefer, darauf zurckzufhren, da die "meisten
Hauseigentmer vor den Schmierereien kapituliert haben und nicht an die
Aufklrung der Taten glauben". 
Die Hausbesitzer sind sauer, die Stadt will mit einer 1,3 Millionen Mark
teuren Schwerpunktaktion gegen das Sprayer-bel vorgehen. Das beschlo die
SPD-Fraktion gestern abend mit groer Mehrheit. Einen abschreckenden Effekt
erhoffen sich die Betroffenen unter anderen von einer konsequenten
Strafverfolgung der Tter. Doch gerade die weist in der Praxis gravierende
Lcken auf: So werden die Sachbeschdigungen vor Gericht nur dann
strafrechtlich geahndet, wenn der Hausbesitzer nachweisen kann, da es durch
die Farbschmierereien zu einer "Substanzverletzung" an seinem Eigentum
gekommen ist. Die hufige Forderung, die Sprayer selbst zur Beseitigung
ihrer Schmierereien heranzuziehen, scheitert an versicherungsrechtlichen
Problemen. AUch der Versuch, auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatz geltend
zu machen, gestaltet sich schwierig.
Barbara Mller, bis Mai 1997 "Sonderstaatsanwltin fr Graffiti" bei der
Jugendabteilung der Anklagebehrde, hat mittlerweile 70 Verfahren
bearbeitet. Bei den Tatverdchtigen handelte es sich berwiegend um
Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 20 Jahren. In gut
der Hlfte der Flle kam es zur Anklage. Vor Gericht landeten jedoch nur
wenige Sprher. "Die meisten Verfahren wurden gegen Ableistung von 30 bis 50
Sozialstunden eingestellt."
Vor dem Jugendrichter muten sich ausschlielich hartnckige Seriensprayer
verantworten, die keine Einsicht erkennen lieen. "Die Strafen reichten dann
von 30 bis maximal 100 Sozialstunden", so die JugendStaatsanwltin. In zwei
Fllen wurde in erster Instanz ein Arrest-Strafe verhngt, die
Berufungsinstanz milderte das Urteil dann aber auf 60 Sozialstunden ab.
"Hrtere Sanktionen sind bei Jungendlichen, die nicht vorbestraft sind,
nicht zu erwarten", erklrt Mller. "Eine Verurteilung auf Bezwhrung hat es
aber in keinem Fall gegeben." Trotzdem lt das Strafma in einigen Fllen
Zweifel an der Wirksamkeit der Abschreckung aufkommen: So wurde ein Klner
Graffiti-Sprayer in Paris gefat, nach dem er mehrere Zge der franzsischen
Eisenbahn besprht hatte. Der Schaden war erheblich. Die franzsische Justiz
gab die Strafverfolgung nach Kln ab. Er wurde schlielich zu 20
Sozialstunden verurteilt.
"Ich wrde es pdagogisch fr sinnvoller halten, wenn die Jugendlichen dazu
verpflichtet wrden ihre Schmierereien selbst wieder zu entfernen", betont
die Staatsanwltin. "Doch dieser Schritt ist noch nie in die Tat umgesetzt
worden." Die KVB htten zwar Bereitschaft dazu signalisiert, doch das ganze
sei an Versicherungsfragen gescheitert. "Bei der Reinigung mu mit
Lsungsmitteln und Farben gearbeitet werden. Die Fachfirma wollte die
Verantwortung fr mgliche gesundheitliche Schden bei den Jugendlichen
nicht tragen."
Ebenso schwierig ist der Versuch, die ermittelten Sprayer zur Kasse zu
bitten: "Es ist lange nicht die Regel, das KVB oder Hausbesitzer auf
zivilrechtlichem Weg Schadenersatzansprche geltend amchen", hat Barbara
Mller festgestellt. So stellten die KVB nach einer Sprh-Attacke auf einen
Straenbahnzug zwar mit einem aufwendigen Gutachten einen Schaden von 45 000
Mark fest. Zu einem Zivilverfahren kam es aber nicht: " Bei dem Sprayer war
einfach nichts zu holen", so KVB-Sprecher Dr.Dietmar Ross.
Eine Zivilklage hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sowohl die Tterschaft
als auch der entstandene Schaden lckenlos nachgewiesen werden kann. Barbara
Mller: "Hausbesitzer sind deshalb gut beraten, die Schmierereien und die
Beseitigungkosten sorgfltig zu dokumentieren. Dabei mu auch festgehalten
werden, ob anschlieend Farbschattierungen oder andere Schdigungen
zurckgeblieben sind." Denn nach einem Urteil der Klner Oberlandesgerichgts
von 1993 ist nur dann von seiner Sachbeschdigung auszugehen, wenn sich die
Farbschmierereien nicht rckstandsfrei entfernen lassen. Die Kosten fr die
Beseitigung spielen bei der Bewertung keine Rolle.


schon krasse Einstellung und ziemlich krass das der Writer XXX fuer die
trains nur 20 Sozialstunden bekommen hat hehe ..aber wen stoerts ...
abgetippt von sANE2/dKB/sOiA